Fachschule - Heilerziehungspflege
Heilerziehungspfleger*innen arbeiten in verschiedenen Wohnformen, Tagesförderstätten, Werkstätten, Schulen, bei ambulanten Diensten und ähnlichen Einrichtungen und leisten Assistenz und Grundpflege für Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in allen Altersstufen.
Voraussetzungen
Sie haben Freude an der Arbeit mit Menschen? Sie haben mindestens einen mittleren Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Erstausbildung (z.B. Sozialassistenz) oder Fachabitur und ein viermonatiges Praktikum in einem sozial-pflegerischen Arbeitsbereich absolviert? Mit diesen und ähnlichen Voraussetzungen können Sie direkt in den Bildungsgang Heilerziehungspflege einsteigen.
Dauer
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und findet an zwei Tagen in der Woche in der Schule statt und an 3-4 Tagen in einer entsprechenden Einrichtung der sozial-pflegerischen Arbeit mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Unterricht
Um den komplexen Aufgaben in der Heilerziehungspflege gerecht werden zu können, bieten wir Ihnen in der schulischen Ausbildung moderne Unterrichtsformen, die Sie auf Ihre anspruchsvolle Tätigkeit persönlich, fachlich und methodisch vorbereiten. In unserem Bildungsgang sind daher neben der Vermittlung von heilerziehungspflegerischem Fachwissen eine portfoliogestützte Lernentwicklung, kooperative Arbeitsformen sowie eigenverantwortliche, projektorientierte Lernarrangements zentrale Elemente. Zudem treiben außerschulische Lernorte Ihre Professionalisierung voran. Im Rahmen der HEP-Ausbildung erhalten Sie die Möglichkeit, die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz zu erwerben. Daher pflegen wir in der HEP-Ausbildung ein methodisches und inhaltliches Niveau, welches dem Erwerb der Fachhochschulreife angemessen ist.
Abschluss
- Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in
- Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Anmeldung
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular (unten oder im Sekretariat erhältlich) an die Schule zu richten.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Passbild
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Abschlusszeugnis der Realschule oder der Nachweis eines anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschlusses, der den qualifizierten Sekundarabschluss I beinhaltet,
- Halbjahreszeugnis des Abschlussjahrgangs der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz oder – falls vorhanden –
- Abschlusszeugnis der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz
ODER der Nachweis einer mindestens zweijährigen Ausbildung (genauere Informationen über Art und Umfang geben wir gerne auf Anfrage)
ODER der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife sowie einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit
ODER der Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit
ODER der Nachweis über die mindestens dreijährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem zu pflegenden Angehörigen
- der Nachweis einer Stelle für die praktische Ausbildung.