Voraussetzungen
- Qualifizierter Sekundarabschluss I oder
- ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
Ziel
- „Staatlich geprüfte/r Hauswirtschaftsassistent/ in" (abgeschlossene Berufsausbildung in schulischer Form)
- „Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in" (abgeschlossene Berufsausbildung im dualen System) *
- Allgemeine Fachhochschulreife nach bestandener Fachhochschulreifeprüfung und zusätzlichem Praktikum von 14 Wochen *
*): Die Abschlüsse 2. und 3. sind freiwillige Möglichkeiten.
Dauer
- 2 Jahre Vollzeit
Praktikum
-
12 Wochen in dualer Form in der Schulzeit (14 tägiges Blockpraktikum,
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danach 1 Tag pro Woche (immer dienstags) in den ersten drei Halbjahren,
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1 Blockwoche vor den Sommerferien)
-
zusätzlich ein Wahlpraktikum von vier Wochen in den Ferien für die Zusatzqualifikation: „Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in"
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Schwerpunkte innerhalb des Praktikums: Ernährung und Service, Wohnen und Reinigen, Textilpflege und –instandhaltung
- Nach dem ersten Schuljahr Wechsel in duale Ausbildung möglich.
Möglichkeiten
- Berufliche Tätigkeit als Hauswirtschaftsassistent/in oder als Hauswirtschafter/in im Großhaushalt, Privathaushalt oder in der Gastronomie
- Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege oder Altenpflege
- Weiterbildung:
z. B. Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in, Meister/-in in der städtischen Hauswirtschaft - Studium an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
Prüfungen
- Die Abschlussprüfung zur Hauswirtschaftsassistentin/ zum Hauswirtschaftsassistenten erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form einschließlich einer Projektarbeit im Fach BBU.
Wer im Fach „Berufbezogener Unterricht" kein ausreichend erzielt, hat die Abschlussprüfung nicht bestanden. - Die Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter nach § 40,3 erfolgt in schriftlicher und praktischer Form.
Die Prüfung muss vor einem externen Prüfungsausschuss abgelegt werden. - Die Fachhochschulreifeprüfung erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form.